Unsere Schwerpunkte sind:
Die arbeitsrechtliche Begleitung von Insolvenzverfahren jedweder Größenordnung ist die Kernkompetenz von Kanzlei 746. Von der natürlichen Person bis zur Konzerninsolvenz, von der Planung der Insolvenzgeldvorfinanzierung bis zur Konzeption und Durchführung von Massenentlassungen sind wir für Eigenverwaltungen und Insolvenzverwalter Ihr Ansprechpartner.
Zum Beratungsspektrum gehört auch die rechtliche Begleitung von Konzern-/Gesamt-/ Betriebsräten einschließlich der Wahrung der Interessen in Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung. Arbeitnehmern stehen wir als Ansprechpartner für die Beantwortung aller rechtlich relevanten Gebiete einer Insolvenz, von den Ansprüchen auf Insolvenzgeld bis Begleitung bei Trennungsprozessen zur Verfügung. Hierbei greifen wir auf Erfahrungen aus unserer Arbeit für einige der namhaftesten Insolvenzverwalter in einigen der größten Insolvenzwesen der letzten 20 Jahre zurück, von größten Drogerieketten, Automobilzulieferern und Druckmaschinenherstellern über große deutsche Fluggesellschaften.
Ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist existenziell. Deswegen ist der Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung der Kernbereich des Arbeitsrechts. Die Erfahrungen aus mehreren Tausenden von Kündigungsschutzstreitigkeiten vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen – egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.
Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche und umfassende Erfahrungen bei Um- und Restrukturierungen, insbesondere im Sanierungs- und Insolvenzumfeld. Für Unternehmen und Insolvenzverwalter bieten wir das gesamte arbeitsrechtliche Paket an, von der Konzeptentwicklung über Verhandlungen zu Interessenausgleich und (Tarif-) Sozialplan, Einigungsstellenverfahren, Sanierungstarifverträge, Fertigen von Massenentlassungsanzeigen, Betriebsratsanhörungen bis zur nachgelagerten Prozessvertretung.
Daneben stehen wir auch in weiteren Bereichen des Arbeitsrechts kompetent an Ihrer Seite, u.a.
Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche und umfassende Erfahrungen bei Um- und Restrukturierungen, insbesondere im Sanierungs- und Insolvenzumfeld. Für Unternehmen und Insolvenzverwalter bieten wir das gesamte arbeitsrechtliche Paket an, von der Konzeptentwicklung über Verhandlungen zu Interessenausgleich und (Tarif-) Sozialplan, Einigungsstellenverfahren, Sanierungstarifverträge, Fertigen von Massenentlassungsanzeigen, Betriebsratsanhörungen bis zur nachgelagerten Prozessvertretung.
Kanzlei 746 hat eine weitreichende Expertise in der Begleitung von Trennungsprozessen. Vom Geringfügig Beschäftigten bis zum Vorstand der börsennotierten AG – die rechtssichere Gestaltung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen dient dem Schutz des Arbeitnehmers, des Organs und des gesamten Unternehmens.
Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein existenziell wesentlicher, allerdings auch rechtlich komplizierter Teilaspekt des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Einführung von Modellen zur Betrieblichen Altersversorgung, Verhandlungen mit dem zuständigen Betriebsrat und zu Spezialfragen der Anpassung von Versorgungssystemen im Sanierungsfall. Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Frommhold ist Co-Autor des Kapitels „Betriebliche Altersversorgung vor und in der Insolvenz“ im Handbuch Arbeitsrecht in Restrukturierung und Insolvenz von Burkhard Göpfert und Schöne.
Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB – kaum ein Thema hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren so bewegt. Wir beraten Sie im Vorfeld eines Unternehmenserwerbs über Chancen und Risiken, Strategien zur Vermeidung und klären Arbeitnehmer über ihre Rechte im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang auf.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – was § 2 Abs. 1 BetrVG so kurz den Betriebsparteien aufgibt, ist in der betrieblichen Realität ein oft schwer einzuhaltender Grundsatz. Wir unterstützen Arbeitgeber und Betriebsräte dabei – bei der Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen, Verfahren vor Einigungsstellen oder Tätigkeit als Sachverständiger, z.B. bei Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG. Daneben schulen wir Betriebsräte zu allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung im Rahmen von Inhouse-Seminaren.
Compliance, also die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen, gewinnt in der heutigen Wirtschaftswelt zunehmend an Bedeutung. Wir beraten konzeptionell bei der Implementierung einer effektiven Compliance-Management-Struktur und beraten Unternehmen bei der Prophylaxe.
Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht – europäische und nationale Gesetzgeber haben eine Vielzahl von Gesetzen, Rahmenbedingungen und Verordnung geschaffen, die es dem Unternehmer beinahe unmöglich machen, sich gesetzeskonform zu verhalten. Kanzlei 746 hilft Ihnen, Ihre Verträge und Arbeitsabläufe gesetzeskonform zu gestalten und gibt Ihnen den bestmöglichen Schutz vor empfindlichen Sanktionen.
Die sorgfältige Prüfung sämtlicher rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist bei Unternehmenskäufen der elementare Faktor für die Kaufentscheidung und Kaufpreisfindung. Kanzlei 746 vertritt Unternehmen und Insolvenzverwalter auf Käufer- wie auch Verkäuferseite durch eine Begleitung bei einer Due Diligence. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der insolvenz- und arbeitsrechtlichen Beratung; für darüberhinausgehende Fragestellungen können wir auf ein branchenübergreifendes Netz aus Experten zurückgreifen.
Kanzlei 746 vertritt Unternehmer, Insolvenzverwalter und Betriebsräte/Personalvertretungen bei Einigungsstellenverfahren. Darüber hinaus steht Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Frommhold als Vorsitzender und Beisitzer in kollektivrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, von der außergerichtlichen Mediation bis zur Leitung von Einigungsstellen gem. § 76 BetrVG oder nach Tarifverträgen.
Das Dienstrecht der Organe unterliegt hohen Anforderungen und damit gesteigerten Ansprüchen an die vertragliche Gestaltung. Wir beraten Sie als Unternehmen oder (zukünftiges) Organ bei der Verhandlung und vertraglichen Gestaltung Ihres Anstellungs-/Dienstvertrages einschließlich aller relevanten Nebenvereinbarungen (KFZ-Überlassung, Wettbewerbsverbote, Pensionszusagen etc.).
Kurzarbeit ist nicht nur seit Beginn der Corona-Epidemie notwendiges Element zur wirtschaftlichen Krisenbewältigung. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen, schließen Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder einzelnen Mitarbeitern, führen die Gespräche mit den Vertretern der Arbeitsagenturen und unterstützen Ihre Personalabteilung bei der Abrechnung.
Der Kauf eines Unternehmens ohne Arbeitnehmer ist die Ausnahme, kompetente arbeitsrechtliche Beratung daher im M & A-Prozess unabdingbar. Wir unterstützen Sie als Käufer oder Verkäufer bei der Due Dilligence, beraten bei den Verhandlungen zum APA/SPA und bieten Antworten auf alle Fragen rund um das Arbeitsrecht im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf.
Ultima Ratio für den Erhalt oder (schlimmstenfalls) die Liquidation des Unternehmens ist die Durchführung einer Massenentlassung. Hierbei sind durch zunehmenden Einfluss europarechtlicher Vorschriften, u.a. der Massenentlassungs-RL, und der daraus resultierenden Verschärfung der Rechtsprechung beinahe unüberwindbare Anforderungen an Arbeitgeber und Insolvenzverwalter gestellt worden. Kanzlei 746 berät Unternehmer und Insolvenzverwalter bei der Konzeption und Durchführung einer Massenentlassung. Durch die besondere Expertise bei der Durchführung von Massenentlassungen sind wir gleichzeitig auch der richtige Partner auf Arbeitnehmerseite: Kleinste Formfehler können existenzielle Auswirkungen auf den Erfolg im Kündigungsschutzprozess haben. Wir kennen die Fallstricke, von denen Sie profitieren können.
Wer sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren möchte, wird verstärkt externe Dienstleistungs- und Produktionsangebote nutzen. Hierzu bedarf es einer exakten Planung und ggf. Verhandlungen mit dem Betriebsrat, in denen z.B. geregelt werden kann, welche Betriebsteile betroffen sind und welche Arbeitnehmer den auszugliedernden Betriebsteilen zuzuordnen sind. Regelmäßig sind Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu führen und Rechtsfragen rund um das Thema Betriebsteilübergang und seine Folgen zu beantworten. Kanzlei 746 unterstützt Sie hierbei, von der Konzeption über die Durchführung bis hin zur abschließenden Prozessvertretung.
Wir übernehmen für Unternehmen jeder Größenordnung die oder Teile der Aufgaben einer Personalabteilung – von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses durch eine diskriminierungsfreie Stellenanzeige bis Zeugnis.
Wenn es anders nicht geht, geht`s vor Gericht. Kanzlei 746 nimmt Ihre rechtlichen Interessen wahr und vertreten Sie vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht genauso wie vor den ordentlichen Gerichten. Hierbei greifen die Anwälte von Kanzlei 746 auf die Erfahrung von einer hohen fünfstelligen Zahl von Gerichtsverfahren zurück.
Wir verfügen über umfangreiche und umfassende Erfahrungen bei Um- und Restrukturierungen, insbesondere im Sanierungs- und Insolvenzumfeld. Für Unternehmen und Insolvenzverwalter bieten wir das gesamte arbeitsrechtliche Paket an, von der Konzeptentwicklung über Verhandlungen zu Interessenausgleich und (Tarif-)Sozialplan, Einigungsstellenverfahren, Sanierungstarifverträge, Fertigen von Massenentlassungsanzeigen, Betriebsratsanhörungen bis zur nachgelagerten Prozessvertretung.
Zum Beratungsspektrum gehört auch die Durchführung von Schulungen und Inhouse-Seminaren für Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen des Insolvenz- und Arbeitsrechts.
Auch, aber nicht nur in Krisensituationen bedarf es der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften. Kanzlei 746 vertritt Ihr Unternehmen bei der Verhandlung von Tarifverträgen mit Gewerkschaften, einschließlich Sanierungstarifverträgen, Standortsicherungstarifverträgen und allem, was sich auf der Ebene des Tarifrechts gestalten lässt.
Größere Personalabbaumaßnahmen können zum Wohle der Arbeitgeber- wie auch der Arbeitnehmer durch Einschaltung von Transfer- oder Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) begleitet werden. Die Erfahrung aus vielen Großverfahren hilft Ihnen als Arbeitgeber bei der Errichtung einer solchen Gesellschaft, von der Verhandlung des (Transfer-) Sozialplans über die vertragliche Gestaltung mit Transferträgern, Kommunikation mit der Agentur für Arbeit bis zur Begleitung in Gremien. Für Arbeitnehmer bieten wir kurzfristig die Beratung in oft zweitkritischen Entscheidungssituationen und bestmögliche Vertretung bei diesen Trennungsprozessen an.
Das vertragliche wie das nachvertragliche Wettbewerbsverbot haben entscheidenden Einfluss auf die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Daneben hat es durch mögliche Beschäftigungsverbote und Karenzentschädigungen immense wirtschaftliche Auswirkungen. Kanzlei 746 berät Arbeitnehmer und Unternehmen bei der Vereinbarung, aber auch Durchsetzung der Rechte aus Wettbewerbsverbotsklauseln.
Unterstützung von Eigen- und Insolvenzverwaltern
Unterstützung von Betriebsräten im Insolvenzverfahren
Gläubigervertretung
Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
Litigation
M & A
Distressed M & A
Compliance
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